Vor dem Landgericht Dortmund streiten in einem Pilotverfahren ehemalige Mitarbeiter einer pakistanischen Textilfabrik um Schmerzensgeldansprüche. Sie richten sich gegen den Hauptkunden ihres pakistanischen Arbeitgebers, eine deutsche Textildiscountkette. Geltend gemacht wird die Verletzung allgemeiner Menschenrechtsstandards in Pakistan. Das Landgericht Dortmund hat die erhobenen Ansprüche nicht für offensichtlich unbegründet gehalten und Prozesskostenhilfe gewährt.
Das Verfahren wirft zunächst Fragen nach der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche gegenüber inländischen Konzernobergesellschaften und unverbundenen Abnehmern auf. Sind in Deutschland ansässige Unternehmen, die Waren im Ausland beziehen, für Menschenrechtsverletzungen ihrer ausländischen Lieferanten verantwortlich und haften sie deshalb?
Die rechtsdogmatischen Fragen im geltenden Recht sind verbunden mit der rechtspolitischen Frage nach der gebotenen Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland. In verschiedenen europäischen Staaten sind in jüngerer Zeit Initiativen zur Verschärfung der Haftung inländischer Unternehmen begonnen worden. Der Menschenrechtsrat bei den Vereinten Nationen hat zuletzt Ende Oktober 2017 über international verbindliche Haftungsstandards beraten.
Die Ausdehnung der Haftung für Menschenrechtsverletzungen und der damit verbundene Export deutscher Menschenrechtsstandards werden kontrovers diskutiert. Nach einer Ansicht würde eine solche Haftungsverschärfung eine ähnliche Wirkung wie Zölle entfalten und die Chancen von Entwicklungs- und Schwellenländern verschlechtern, die Lebensbedingungen im eigenen Land nachhaltig zu verbessern. Die ethisch motivierte Gegenansicht betont das moralische Dilemma, Wohlstand in entwickelten Staaten auf Kosten von Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten zu mehren.
Prof. Dr. Marc Phillip Weller wird den Fragen der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte, des anwendbaren Rechts und möglicher Haftungsmodelle im geltenden deutschen Sachrecht nachgehen und mit Blick auf Rechtsentwicklungen im Ausland die Reformbedürftigkeit des deutschen Rechts zur Diskussion stellen. Prof. Dr. Martin Müller und Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher werden im Anschluss die vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschafts- und Menschenrechte („Ruggie-Principles“) vorstellen und die Argumente Pro und Contra international verbindlicher Haftungsregeln und einer Ausdehnung der Haftung deutscher Unternehmen für ausländische Menschenrechtsverletzungen diskutieren.
Anmeldung
Um Anmeldung elektronisch oder per E-Mail bis Donnerstag, 30. November 2017 wird gebeten.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Einladung finden Sie hier.
Neue Straße 85
89073 Ulm