Im November 2018 ist die novellierte Markstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten. Sie trägt der verzögerten technischen Umsetzung des Webportals wie auch dem erhöhten Datenschutz Rechnung. Auf der Grundlage der Verordnung hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) aufgebaut, das am 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist. Mit dem Register wird eine von jedermann nutzbare einheitliche Datenbasis geschaffen. Das MaStR löst das Anlagenregister und das PV-Meldeportal ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strom- und Gasbereich.
Auch wenn Sie sich bisher nicht in einem behördlichen Register gemeldet haben, kann es sein, dass Sie von den neuen Meldepflichten betroffen sind. Bitte beachten Sie insbesondere die Ausführungen zur Frage: „Wann bin ich Stromlieferant und muss mich registrieren?“
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Inhalte, Details und Termine für die Registrierung finden Sie im Merkblatt des DIHK.
Spezielle Hinweise zu Stromspeichern (Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung) finden Sie im Hinweisblatt der Bundesnetzagentur.