Schlagwort: PV-Netzwerk

  • Photovoltaik in Langenau

    Ein Angebot unter dem Titel „Solarkarawane“ gibt es nun erstmals in der Region Ulm. Was sich dahinter verbirgt und wie gut die Stadt Langenau in Sachen Photovoltaik aufgestellt ist. 

    Seit zwölf Jahren arbeitet die Regionale Energieagentur Ulm mit vielen Kommunen zusammen. Im Landkreis Neu-Ulm bietet sie laut Gebäudeenergieberaterin Theresa Volk fast flächendeckend Beratungen in den Rathäusern an. Auch im Alb-Donau-Kreis gibt es das Angebot bereits vielerorts. Nun startet die Agentur, eine gemeinnützige GmbH, gemeinsam mit dem Photovoltaik-Netzwerk Donau-Iller eine Aktion, die es in anderen Teilen des Landes schon gab, die aber in Ulm und den benachbarten Landkreisen neu ist: die „Solarkarawane“. Dabei können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit einem Experten Vor-Ort-Termine ausmachen, in denen Dachflächen analysiert werden. Abschließend gibt es einen detaillierten Bericht.

    Den ganzen Artikel finden Sie [icon name=”external-link-square-alt” prefix=”fas”] hier

  • Solarpflicht und Photovoltaik-Netzwerk Donau-Iller

    Das Photovoltaik-Netzwerk Donau-Iller will weitere drei Jahre aktiv bleiben. Warum es auch angesichts der anstehenden Solarpflicht benötigt wird. 

    Die ersten Schritte in Richtung erneuerbare Energie des Ulmer Initiativkreises nachhaltige Wirtschaftsentwicklung waren die Solarstiftungsprojekte, etwa die Einrichtung eines modernen PV- und Speicherlabors am Weiterbildungszentrum für innovative Energietechnologien (WBZU) der Handwerkskammer Ulm und Heizungsoptimierungen am Projekthaus Ulm. Dank der Solarinitiative des Landes wurden in Baden-Württemberg 2018 zwölf Photovoltaik-Netzwerke gebildet. Für das Netzwerk Donau-Iller, das bei dem Ulmer Verein eingerichtet ist, bemüht sich Projektleiterin Magdalena Ulmer um eine Verlängerung um drei Jahre. „Das Photovoltaik-Netzwerk hat sich bewährt und wird benötigt, da sich auf dem sehr dynamischen Feld der Photovoltaik viel tut.“ 

    Den ganzen Artikel finden Sie [icon name=”external-link-square-alt” prefix=”fas”] hier.

  • Steuerbefreiung für Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen

    Die Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen müssen zukünftig nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dies macht den Einsatz kleiner Photovoltaik-Anlagen attraktiver und spart Bürokratie. 

    Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt peak von der Einkommensteuer künftig nicht mehr erfasst werden. Der baden-württembergische Finanzminister Dr. Danyal Bayaz erklärte dazu: „Die Einkünfte aus den kleinen Photovoltaik-Anlagen nicht bei der Einkommensteuer erklären zu müssen, spart jede Menge Bürokratie. Den Betreibern solcher Anlagen geht es in der Regel nicht um Gewinn. Das sind Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen, die vor allem klimafreundlich Sonnenstrom erzeugen wollen.“ Bis jetzt waren umfangreiche Erklärungspflichten bei solchen kleinen Anlagen erforderlich, die in den Finanzämtern wiederum geprüft werden mussten. Solche Pflichten fallen nun weg.

    Vereinfachung macht Photovoltaik-Anlagen attraktiver

    Dr. Bayaz sagte weiter: „Eine Vereinfachungsregelung trägt nun dazu bei, den Einsatz der kleinen Photovoltaik-Anlagen attraktiver zu machen. Jede Photovoltaik-Anlage ist gut und wichtig für Energiewende und Klimaschutz.” Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt peak, die neu errichtet werden, erhalten seit 2020 weniger als zehn Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Daraus ergeben sich durchschnittlich weniger als 100 Euro Gewinn im Jahr. Wird der Strom teilweise selbst verbraucht, fällt der Gewinn noch geringer aus. Vor diesem Hintergrund werden auch immer häufiger neben der Photovoltaik-Anlage Batteriespeicher installiert, um den nicht eingespeisten und nicht unmittelbar selbstverbrauchten Strom für den künftigen Eigenbedarf vorhalten zu können. Der Batteriespeicher verursacht weitere Investitionskosten und im Einzelfall auch Finanzierungskosten, sodass der steuerliche Gewinn noch geringer ausfällt. „Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Daher hat sich Baden-Württemberg seit Langem für eine Vereinfachung eingesetzt.”, sagte Dr. Bayaz.

    Photovoltaik-Anlagen ab 2004 betroffen

    Die Vereinfachungsregelung gilt für die Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 errichtet wurden. Einkünfte aus solchen Anlagen müssen in Einkommensteuererklärungen nicht mehr angegeben werden. Es ist vorgesehen, dass die Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärung auf die betroffenen Steuerpflichtigen schriftlich zugehen werden. Schon im Herbst hatte sich Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt wird. Sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum des Bundesrates wurde der damalige Antrag mehrheitlich beschlossen, aber dann vom Gesetzgeber nicht weiterverfolgt. Nun wurde die Initiative über eine Vereinbarung zwischen den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundesfinanzministerium getroffen.

    Die ganze Pressemitteilung finden Sie unter [icon name=”external-link-square-alt” style=”solid” class=”” unprefixed_class=””] https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/steuerbefreiung-fuer-einkuenfte-aus-kleinen-photovoltaik-anlagen-1/

  • Befragung zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen

    Das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) führt eine Befragung durch, die sich an die Betreiber von PV-Anlagen richtet, deren EEG-Förderung 2021 ausgelaufen ist. Mit der Befragung soll u.a. ermittelt werden, wie die Anlagen weiterbetrieben werden oder aus welchen Gründen eine Stilllegung erfolgt. Die Bearbeitung des Fragebogens dauert ca. 10 Minuten, die Teilnahme erfolgt anonym. Zur Befragung gelangen Sie über diesen Link:

    [icon name=”external-link-square-alt” style=”solid” class=”” unprefixed_class=””] https://www.soscisurvey.de/zswweiterbetriebpv/

  • EEG-Vergütungssätze Mai bis Juli 2021

    Die EEG-Vergütungssätze für die kommenden drei Monate wurden veröffentlicht, wie immer angepasst nach dem sogenannten “atmenden Deckel”. Je mehr Solaranlagen in Betrieb gesetzt werden, desto stärker sinken die Vergütungen. Die monatliche Absenkung beträgt diesmal 1,4 %. Sie finden die aktuellen Vergütungssätze auf der Webseite der Bundesnetzagentur: Vergütungssätze einsehen

  • Steuerliche Handhabung von PV-Anlagen und Speicher

    Dieses Video von Steuerberater Jürgen Lemke der Kanzlei rewist – Steuerberater Lemke & Scheffold PartG mbB bietet kompakt einen Überblick über die steuerliche Handhabung von PV-Anlage u. Speicher. 

    Es entstand im Rahmen eines Webseminars unseres PV-Netzwerkpartners [icon name=”external-link-square-alt” style=”solid” class=”” unprefixed_class=””] Regionah Energie GmbH. Angesprochen werden neben allgemeinen Grundlagen die Gewerbe-, Umsatz-, Einkommen- und Grunderwerbsteuer aber auch die Auswirkungen im Bereich Krankenversicherung und Vorruhestandsregelungen.

  • PV-Wegweiser

    Mit diesem Leitfaden der HTW Berlin für die Planung von PV-Anlagen und der solaren Eigenversorgung soll Interessierten ein einfacher Einstieg in die Planung einer PV-Anlage mit vielen nützlichen Literaturhinweisen und Überschlagsrechnungen gegeben werden. 

    Ein weiteres nützliches Werkzeug sind die dargestellten Möglichkeiten zur Ermittlung des Direktverbrauchs für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Schulen und Gewerbegebäude. 

    Der PV-Wegweiser und die dahinter stehenden Simulationsrechnungen entstanden im [icon name=”external-link-square-alt” style=”solid” class=”” unprefixed_class=””] Forschungsprojekt PV2City

    Die Studie kann unter folgendem Link eingesehen werden:  [icon name=”file-pdf” style=”solid” class=”” unprefixed_class=””] Studie „PV-Wegweiser“ herunterladen (50 Seiten, PDF, ca. 3,2 MB)

  • PV-Anlagen auf Parkplatzdächern

    Umweltminister Franz Untersteller: „Unser Ziel ist die möglichst effiziente Kopplung von Energiewende und Verkehrswende, von Sonnenstrom und Elektromobilität“ 

    Von dem kommenden Jahr an greift in Baden-Württemberg die Pflicht zur Überdachung von Parkplätzen mit Photovoltaikanlagen. In Verbindung mit intelligenter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und eventuell einem Batteriespeicher können Parkflächen dann einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. 

    „Bislang“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (15.04.) in Stuttgart, „sind Parkflächen versiegelte Fläche ohne Mehrwert. Das wollen wir ändern. Deshalb haben wir die PV-Pflicht ab 2022 im Klimaschutzgesetz verankert. Und deshalb fördern wir jetzt Pilotprojekte, die Erkenntnisse liefern sollen, wie solare Stromerzeugung und E-Mobilität auf Parkflächen am besten gekoppelt werden.“

    Pilotprojekte in Berkheim und Schwäbisch Hall
    Mit knapp 300.000 Euro fördert das Umweltministerium jetzt zwei Pilotvorhaben in Baden-Württemberg in Berkheim und Schwäbisch-Hall. Die gemeinsam mit einer externen Jury ausgewählten Anlagen sollen noch in diesem Jahr errichtet werden. Gefördert werden Investitionskosten in eine innovative Solarüberdachung der Parkfläche, die Ladeinfrastruktur und Anschlusstechnik sowie die benötigte Hard- und Software zur Laststeuerung. Nicht bezuschusst wird der Bau der Photovoltaik-Anlage.

    Die geförderten Projekte:

    Berkheim (Landkreis Biberach)
    Vor der Firmenzentrale des Bau- und Logistikunternehmens Max Wild GmbH soll ein 685 Quadratmeter großer, ebenerdiger Parkplatz mit einer 256 Kilowatt peak (kWp) Photovoltaik-Anlage überdacht werden.

    Die Konstruktion der Carport-Anlage soll hohen optischen Ansprüchen genügen. Auf den gemischt genutzten Parkplätzen sollen zehn Ladepunkte installiert werden mit einer Leistung von jeweils 22 Kilowatt. Mit Hilfe eines Energiemanagementsystems sollen Photovoltaik-Erzeugung und Ladevorgänge lastvariabel aufeinander abgestimmt werden.

    Schwäbisch-Hall
    Das Projekt umfasst den Bau und das Monitoring einer Photovoltaik-Carportanlage mit einer Leistung von 749 Kilowatt peak am Berufsschulzentrum in Schwäbisch Hall sowie die Installation von acht Ladepunkten mit jeweils 22 Kilowatt. Der gewonnene Solarstrom soll nicht nur zum Laden von E-Fahrzeugen, sondern auch in neun umliegenden Berufsschulgebäuden eingesetzt werden. Die Kooperation mit einem regionalen Carsharing Anbieter erzeugt eine Schnittstelle zu einem modernen Mobilitätskonzept.

    Alle Informationen hierzu finden Sie unter [icon name=”external-link-square-alt” style=”solid” class=”” unprefixed_class=””] https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/pv-anlagen-auf-parkplatzdaechern-umweltministerium-foerdert-pilotvorhaben-zur-sektorkopplung/

  • Liefert PV relevante Beiträge zur Senkung des CO2-Ausstoßes?

    Während PV-Anlagen im Betrieb kein CO2 freisetzen, muss eine gesamtheitliche Betrachtung auch die Herstellung der Anlage und ihre Entsorgung berücksichtigen. Betrachtet man den Lebenszyklus einer in Deutschland betriebenen Photovoltaik-Dachanlage, so liegen plausible Schätzungen zwischen ca. 50 und 67 g CO2-Äq./kWh Solarstrom (zum Vergleich: der CO2-Emissionsfaktor für den deutschen Strommix im Jahr 1990 betrug 764 g CO2-Äq./kWh). Mit der Verbreitung neuer Technologien sind die Treibhausgasemissionen bei der PV-Produktion in der jüngsten Vergangenheit deutlich gesunken.

    Die höchste Durchschlagskraft bezüglich CO2-Vermeidung erzielte die deutsche Politik durch die Förderung von EE über eine „Nebenwirkung“: durch Schaffung des international größten und sichersten Absatzmarktes für PV über mehrere Jahre hat es die globale Skalierung, Technologieentwicklung und Preissenkung wesentlich beschleunigt. PV senkt weltweit den Verbrauch fossiler Rohstoffe für die Stromerzeugung.

  • Wie sieht die Ökobilanz von PV-Anlagen aus?

    Energetisch gesehen, hat sich eine PV-Anlage mit aktueller PV-Technologie nach rund einem Jahr amortisiert: Sie hat dann so viel Energie erzeugt, wie für ihre Herstellung aufgewendet werden musste. Während ihrer gesamten Lebensdauer, ca. 20 bis 30 Jahre, erzeugen die Module das 20-fache ihrer Herstellungsenergie. Für PV-Anlagen auf dem Dach kommen – wegen des höheren Wirkungsgrades – meist Solarzellen auf Basis von Silizium in Betracht. Dieses ist sowohl unbedenklich bezüglich seiner Umweltwirkung als auch in großen Mengen verfügbar.